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>> Die Bestellformulare des technischen Ausstellerserviceheftes stehen ab August 2008 zur Verfügung. <<
 
Aufbau / Abbau - ispo winter 09
AufbauzeitenAbbauzeiten
von:
Montag, 26. Januar, 8:00 (A/B-Hallen)
Mittwoch, 28. Januar 8:00 (C-Hallen)
von:
Mittwoch, 4. Februar, 17:00
bis:
Samstag, 31. Januar, 18:00
bis:
Samstag, 7. Februar, 18:00
 
Allgemeine Verkehrsregelung
Die Verkehrssteuerung erfolgt über eine dynamische Beschilderung entlang der Autobahn A94 und den Zufahrtsstraßen. Beachten Sie bitte unbedingt die Geländepläne für Aufbau, Laufzeit und Abbau.
  • Im gesamten Messegelände sowie auf den messeeigenen Parkplätzen gelten sinngemäß die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
  • Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen aller Art geschieht auf eigene Gefahr und ist nur mit entsprechender Erlaubnis, gültiger Einfahrtsgenehmigung oder gültigem Parkausweis gestattet.
  • Den Anweisungen des zur Verkehrsordnung und Verkehrslenkung eingesetzten Sicherheitspersonals der Messe München ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Es gelten die Technischen Richtlinien sowie die Haus- und Benutzungsordnung der Messe München GmbH in der jeweils aktuellsten Fassung.
  • Außerhalb der ausgewiesenen Flächen besteht absolutes Halteverbot. Die gekennzeichneten Fahrstraßen, Feuerwehrbewegungsflächen und Rettungswege (Außentore, Hallentore, Notausgänge, etc.) sind ständig freizuhalten.
  • Das Einfahren in die Messehallen ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Parken in den Hallen ist verboten.
  • Aufbaufahrzeuge dürfen während der Messe-Laufzeit grundsätzlich nicht im Messegelände abgestellt werden. Nutzen Sie bitte ausschließlich die ausgewiesenen Parkflächen..
  • Wechselbrücken dürfen im Messegelände grundsätzlich nur für maximal 24 Stunden abgestellt werden.
  • Wohnmobile und Wohnwagen dürfen zum Zwecke der Übernachtung nicht ins Messegelände verbracht werden.
  • Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, widerrechtlich oder in Halteverboten abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art ohne vorhergehende Unterrichtung auf Kosten und Gefahr des Verursachers, Halters oder Besitzers zu entfernen. Bewachung und Verwahrung sind ausgeschlossen.

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